Der Fall Mollath
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Der Fall Mollath
das Eingangsposting lautete :
Man kommt nicht umhin, auch diesen Fall ganz genau zu beobachten!
..........Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil er nach einem damaligen Urteil des Landgerichts Nürnberg nicht nur seine Frau angegriffen und verletzt haben soll, sondern angeblich auch wahnhaft an Schwarzgeldgeschäfte glaubte, in die seine Frau verwickelt gewesen sein sollte. Die Schwarzgeldvorwürfe erweisen sich neueren Erkenntnissen nach jetzt offenbar als wahr......
http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-zwangsunterbringung-in-psychiatrie-bayerische-staatsregierung-reagiert-im-fall-mollath-1.1534477
Man kommt nicht umhin, auch diesen Fall ganz genau zu beobachten!
..........Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil er nach einem damaligen Urteil des Landgerichts Nürnberg nicht nur seine Frau angegriffen und verletzt haben soll, sondern angeblich auch wahnhaft an Schwarzgeldgeschäfte glaubte, in die seine Frau verwickelt gewesen sein sollte. Die Schwarzgeldvorwürfe erweisen sich neueren Erkenntnissen nach jetzt offenbar als wahr......
http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-zwangsunterbringung-in-psychiatrie-bayerische-staatsregierung-reagiert-im-fall-mollath-1.1534477
Deborah
unglaublich......aber leider Tatsache
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php
Pressemitteilung zu dem Beschluss vom 24.07.2013
Pressemitteilung des Landgerichtes Regensburg in Sachen Wiederaufnahmeantrag Mollath:
Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.
Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 24.Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge zugunsten des Untergebrachten Gustl Mollath als unzulässig verworfen.
Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Das Gesetz erlaubt nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 08.August 2006 Herrn Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an. Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos.
Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen.
Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.
Die zuständige Strafkammer begründet ihre Entscheidung im Einzelnen wie folgt:
1. Unechte Urkunde:
Es handelt sich bei dem Attest vom 03.Juni 2002, welches dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlag, um keine unechte, sondern um eine echte Urkunde.
Das Attest ist die Zweitschrift eines Attests vom 14. August 2001. Dieses Attest wurde zwei Tage nach dem Tatgeschehen vom 12. August 2001 durch einen approbierten Arzt nach vorgehender Untersuchung ausgestellt.
Dieser hat auch die Zweitschrift erstellt. Der ausstellende Arzt unterschrieb das Attest mit dem Zusatz i.V. (in Vertretung) und gebrauchte dabei berechtigt Briefkopf und Praxisstempel der Praxis, in der er seine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvierte.
Zum Zeitpunkt der Untersuchung befand er sich im fünften Jahr der Facharztausbildung. Bei der Erstellung der Zweitschrift war er bereits Facharzt für Allgemeinmedizin. Ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 1 StPO liegt daher im Ergebnis nicht vor.
2. Aussage des Zeugen B.:
Die nunmehr erfolgte Aussage des Zeugen B. ist nicht geeignet, die Urteilsfeststellungen aus dem Jahr 2006 zu erschüttern, da sie nicht im Widerspruch zu ihnen steht.
Die Glaubwürdigkeit der Zeugin M. wird durch die Aussage nicht erschüttert.
Mit der Motivlage der ehemaligen Ehefrau des Untergebrachten und nur in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Zeugen B. überhaupt von Bedeutung hat sich bereits das damals erkennende Gericht auseinandergesetzt.
Die Aussage steht damit nicht im Widerspruch zur Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts.
3. Einbeziehung des Dr. W.:
Ebenso wenig wird das Gutachten des Sachverständigen Dr. L. durch die jetzt erfolgten Angaben des Dr. W. in Frage gestellt.
Bereits das der Unterbringung zugrunde gelegte Gutachten des Sachverständigen Dr. L. führt aus, dass der Untergebrachte für die Einbeziehung von weiteren Personen in geradezu klassischer Weise eine für ihn logische Erklärung biete.
Die aus Sicht des Untergebrachten bestehende Erklärbarkeit für die Einbeziehung des Dr.W., die das Wiederaufnahmevorbringen zum Gegenstand hat, ist damit bereits Gegenstand des Gutachtens gewesen.
4. Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel:
Im Strafverfahren gegen den Untergebrachten kam es zu Verfahrensfehlern.
Für eine Wiederaufnahme gemäß § 359 Nr. 3 StPO können von vorneherein nur die durch die damals entscheidende Kammer verursachten Fehler relevant sein, und diese auch nur insoweit es sich um strafbare Verletzungen der Amtspflicht handelt.
Dabei ist ein Antrag, der sich auf die Behauptung einer Straftat gründet, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn wegen dieser Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist.
Eine solche Verurteilung ist vorliegend nicht erfolgt und könnte selbst bei Erweislichkeit einer Amtspflichtverletzung mittlerweile wegen eingetretener Verjährung auch nicht mehr erfolgen.
Eine strafbare Amtspflichtverletzung insbesondere Rechtsbeugung kann ein Wiederaufnahmegrund sein, wenn sie als Straftat feststeht.
Es wird eine Vielzahl von Verfahrensfehlern durch das entscheidende Gericht bzw. seinen Vorsitzenden behauptet.
Diese Fehler, soweit sie überhaupt vorliegen, rechtfertigen nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung und hatten im Übrigen auch im Ergebnis keine Auswirkungen auf das Urteil.
Aus Sicht der Kammer ist ein deutlicher Verfahrensverstoß vor allem darin zu sehen, dass die Vernehmung des Untergebrachten nach Vollzug der einstweiligen Unterbringung nicht unverzüglich erfolgte.
Dies bedeutet aber keinen die Annahme einer Rechtsbeugung rechtfertigenden elementaren Rechtsverstoß. Die Annahme eines bewussten Regelverstoßes liegt nicht nahe.
Es handelt sich zudem nur um eine Verzögerung der Anhörung, denn die Entscheidung über die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung wäre nicht anders ausgefallen, wenn die Vernehmung des Untergebrachten unverzüglich erfolgt wäre.
Die Urteilsfeststellungen enthalten Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.
Der dazu erfolgte Vortrag im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten ist überwiegend nicht schlüssig.
Der Vorwurf, dass der Vorsitzende der damals zuständigen Kammer bewusst Sachverhaltsverfälschungen begangen habe, ist eine durch konkrete Tatsachen nicht gestützte Spekulation.
So hat sich beispielsweise das im Urteil geschilderte Festnahmegeschehen, so wie dargestellt, tatsächlich ereignet; lediglich der Zeitpunkt wurde mit dem einer anderen Festnahme des Untergebrachten verwechselt.
5. Der Revisionsbericht der HypoVereinsbank:
Auch dieser ist nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat.
Der Pressesprecher weist ergänzend auf Folgendes hin:
Vor dem Landgericht Regensburg ging es ausschließlich um die Frage, ob das Verfahren gegen Herrn Mollath, das durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen ist.
Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit mussten bei dieser Prüfung, ob Wiederaufnahmegründe vorliegen, außer Betracht bleiben.
Es laufen derzeit zwei verschiedene Verfahren parallel.
Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth hat zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vorliegen, insbesondere der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung wegen seines Zustands für die Allgemeinheit gefährlich wäre.
Die Pressemitteilung enthält lediglich eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe.
Die gesamte Entscheidung kann auf der Homepage des Landgerichts Regensburg http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell nachgelesen werden.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts können Herr Mollath und die Staatsanwaltschaft Regensburg sofortige Beschwerde einlegen.
Hierüber müsste das OLG Nürnberg entscheiden.
Die Pressestelle des Landgerichtes Regensburg
Landgericht Regensburg, 24.07.2013 Pressesprecher Piendl Johann;
Pressesprecher Lindner Gerhard.
Steffi
Re: Der Fall Mollath
BR Mittelfranken
Stand: 25.07.2013
Fall Gustl Mollath
Seehofer fordert Aufklärung
……. "In dem Sachverhalt sind so viele Zweifel entstanden", sagte Seehofer. "Es muss jeder Anschein vermieden werden, dass etwas unter den Teppich gekehrt wird."
GERICHT SCHLÄGT NEUEN GUTACHTER VOR
Unabhängig von der Entscheidung des Regensburger Landgerichts muss demnächst die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Bayreuth über die weitere Unterbringung Molaths entscheiden. Das Gericht hat ihm inzwischen den Sachverständigen Norbert Leygraf vorgeschlagen, der Mollath begutachten soll. Er werde diese Option mit seinen Anwälten prüfen, kündigte Mollath an……..
……..
BÜRGER ÄUßERN GEGENÜBER LANDGERICHT IHREN UNMUT
Einen Tag nach der Entscheidung sieht sich das Landgericht harscher Kritik von Bügern ausgesetzt, die in Mails und Anrufen ihren Unmut äußern. Pressesprecher Johann Piendl sagte dem Bayerischen Rundfunk, die öffentliche Diskussion hätte eine Erwartungshaltung geschaffen, die jetzt zu großem Unverständnis in der Bevölkerung führe………
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-wiederaufnahme-regensburg100.html[/b]BR
B5 aktuell
Fall Mollath
LANDGERICHT LEHNT WIEDERAUFNAHMEANTRÄGE AB
Ein Beitrag von: Vera Held
Stand: 24.07.2013
Der Prozess gegen Gustl Mollath wird nicht neu aufgerollt - das Landgericht Regensburg lehnte die Wiederaufnahmeanträge ab. Verteidigung und Justizministerin Merk kündigten Beschwerde an.
Videobeitrag
http://www.br.de/nachrichten/mollath-wiederaufnahme-landesgericht-100.html?time=1.918BR
B5 aktuell
Fragen an den Experten
"VERSTÄNDNIS GEHT LANGSAM VERLOREN"
Ein Beitrag von: BR
Stand: 24.07.2013
Das Verständnis für die Justiz geht dem Strafrechtler Henning Ernst Müller "langsam verloren". Angesichts der Fülle an Verfahrensfehlern hätte die Causa Mollath längst wieder aufgerollt werden müssen.
Videobeitrag
http://www.br.de/nachrichten/interview-henning-ernst-mueller-100.html
Deborah
Unbedingt lesen !!!
Die RA v. G. Mollath Fr. E. Lorenz-Löblein benennt ohne "Schnörkel" die richtigen Fragenstellungen und Überlegungen,......
Z.B. hinsichtlich der Korrektheit bzgl. dem "ärztlichen Attest" und bzgl. den,...... mehr Fragen aufwerfenden, als Antwort gebenden,........ seltsam anmutenden "Gutachten" greift sie die Zweifel und Empörung auf, die derart viele Menschen umtreiben und durch die
Pressemitteilung LG Regensburg zu dem Beschluss vom 24.07.2013
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php (s. Pkt. 1. u. 3.)
mitnichten aus der Welt geschafft, sondern eher noch dadurch verstärkt wurden, nämlich, dass hier etwas ganz gewaltig "unterm`Deckel" gehalten werden soll.
Von wem (?) und wie vielen (?) auch immer?
Z.B. hinsichtlich der Korrektheit bzgl. dem "ärztlichen Attest" und bzgl. den,...... mehr Fragen aufwerfenden, als Antwort gebenden,........ seltsam anmutenden "Gutachten" greift sie die Zweifel und Empörung auf, die derart viele Menschen umtreiben und durch die
Pressemitteilung LG Regensburg zu dem Beschluss vom 24.07.2013
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php (s. Pkt. 1. u. 3.)
mitnichten aus der Welt geschafft, sondern eher noch dadurch verstärkt wurden, nämlich, dass hier etwas ganz gewaltig "unterm`Deckel" gehalten werden soll.
Von wem (?) und wie vielen (?) auch immer?
FOCUS ONLINE
Fall Gustl Mollath
„Wenn nötig, gehen wir vor den Europäischen Gerichtshof“
Samstag, 27.07.2013, 09:22
Am Mittwoch hat das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens von Gustl Mollath abgewiesen. Dessen Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein gibt sich im FOCUS-Online-Interview aber kämpferisch – und nährt zugleich Zweifel………..
von FOCUS-Online-Autor Marcus KlöcknerÜbersicht: Fall Gustl Mollath
•„Wenn nötig, gehen wir vor den Europäischen Gerichtshof“
Seite 1
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-32577/fall-gustl-mollath-wenn-noetig-gehen-wir-vor-den-europaeischen-gerichtshof_aid_1055020.html
•„Wann wird Herrn Mollath endlich Respekt erwiesen?“
Seite 2
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-32577/fall-gustl-mollath-wenn-noetig-gehen-wir-vor-den-europaeischen-gerichtshof-a_aid_1055028.html
•„Gustl Mollath sollte mundtot gemacht werden“
Seite 3
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-32577/fall-gustl-mollath-wenn-noetig-gehen-wir-vor-den-europaeischen-gerichtshof-a_aid_1055034.html
•„Gustl Mollath will seine Unschuld beweisen“
Seite 4
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-32577/fall-gustl-mollath-wenn-noetig-gehen-wir-vor-den-europaeischen-gerichtshof-a_aid_1055036.html
Deborah
Re: Der Fall Mollath
FOCUS ONLINE
Mittwoch, 24.07.2013, 14:23
User zum Mollath-Urteil
„Richterliche Willkür und schludrige Arbeit“
Der Fall Gustl Mollath in Bayern wird nicht neu aufgerollt. Das Gericht hat die Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt – frühere Fehler oder Mängel seien nicht ausreichend. Die FOCUS-Online-User sind sich einig: Sie kritisieren das Urteil scharf……
http://www.focus.de/politik/deutschland/user-zum-mollath-urteil-richterliche-willkuer-und-schludrige-arbeit_aid_1052566.html
Deborah
Drei zentrale Botschaften!!
Süddeutsche.de
28. Juli 2013 15:58
Demonstration für Gustl Mollath
"Seine Freiheit ist auch unsere Freiheit"
In Nürnberg fordern 500 Demonstranten die Rehabilitierung von Gustl Mollath. Während zwei Politiker einen neuen Untersuchungsausschuss im Landtag anstreben, mischen sich unter die Unterstützer auch Sektierer - und Rechtsextremisten…….
Drei zentrale Botschaften
Drei zentrale Botschaften sind es, die sich aus all der Empörung und dem Ruf nach Reformen in Psychiatrie und Justiz herausschälen. Erstens: Eine Begnadigung Mollaths durch den Ministerpräsidenten ist kein Ausweg - es geht um seine Rehabilitierung, nicht um Gnade. Zweitens: Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Von Richter Brixner, der Mollath mit fragwürdigen Methoden in die Psychiatrie gesperrt hat, bis zu Roland Jüptner, den Chef des Landesamtes für Steuern, von dem sich viele Abgeordnete durch eine falsche Aussage im Landtag hinters Licht geführt wähnen……..
Von Uwe Ritzer
http://www.sueddeutsche.de/bayern/demonstration-fuer-gustl-mollath-seine-freiheit-ist-auch-unsere-freiheit-1.1732736
Deborah
"Ach du lieber Himmel.....
......schlimmer geht`s nimmer"
Brandaktuell: 27.07.2013
Brandaktuell: 27.07.2013
DR. IUR. H. C. GERHARD STRATE KLAUS-ULRICH VENTZKE RECHTSANWÄLTE
Erklärung der Verteidigung – dieses Mal nicht in der Sache Mollaths, sondern in der Sache der vielen anderen Mollaths
Vorsicht mit Eingaben beim bayerischen Ministerpräsidenten – es besteht unmittelbare Unterbringungsgefahr!
http://www.strate.net/de/dokumentation/Muehlhoelzl-Erklaerung-2013-07-27.pdf
undhttp://www.strate.net/de/dokumentation/Neues-aus-Rosenheim.pdf
Deborah
Re: Der Fall Mollath
Huch,.......und das hört sich aber gleichfalls ganz und gar nicht GUT (Untertreibung) an!!!!!
gutjahrs blog
Seehofer auf Facebook: Das können Sie alles löschen
28. JULI 2013
Horst Seehofer – in der CSU nennen sie ihn Mr. Facebook. Doch bei Kritik im Web kennen seine Administratoren kein Pardon: gelöschte Kommentare, das Blocken von Diskussionsteilnehmern – und das ohne jede Vorwarnung.....
……..Kurz – alles könnte so einfach sein. Wäre da nicht dieses eine Problem: Gustl Mollath……..
http://gutjahr.biz/2013/07/seehofer/
Deborah
Nachtrag zum vorhergehenden Beitrag!
Respekt vor dieser mutigen Frau, die da hinter diesem "blog" steht
Muschelschloss-blog
Warum ich mich für Gustl #Mollath einsetze ..
Update: 28.07.2013 um 18:40 Uhr
Der Fall Mollath erschüttert mich als Bürgerin des "Freistaates" Bayern zutiefst. Heute wurde ich gefragt warum ich mich für Gustl so sehr einsetze ....Zunächst möchte ich alle Leser bitten unbedingt die Petition für Gustl Mollath zu unterzeichnen und diese auch zu verbreiten. Er braucht jede Hilfe, auch Ihre. Herzlichen Dank!
Hier gehts zur Online-Petition https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath
http://muschelschloss.blogspot.de/2013/07/warum-ich-mich-fur-gustl-mollath.html
Deborah
Na endlich.....
Augsburger Allgemeine
vor 6 Min.
FALL MOLLATH
Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt sofort frei
Gustl Mollath kommt frei. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am Dienstag die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beschlossen.
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Oberlandesgericht-Nuernberg-Gustl-Mollath-kommt-sofort-frei-id26541066.html
vor 6 Min.
FALL MOLLATH
Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt sofort frei
Gustl Mollath kommt frei. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am Dienstag die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beschlossen.
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Oberlandesgericht-Nuernberg-Gustl-Mollath-kommt-sofort-frei-id26541066.html
Deborah
Es wurde Zeit
Danke Debby, endlich eine gute Nachricht !
Bleibt nur zu hoffen, dass Nichts in Vergessenheit gerät, dass man an der geschichte dran bleibt und nicht glaubt, jetzt wäre alles gut!
Mollath hat zur Zeit ja nichts vom Staat zu erwarten - außer eine Beantragung von H4......
Also kann nur eine vollständige Rehabilitation und hoffentlich dann im weiteren Verlauf auch Ermittlungsverfahren und die Bestrafung der Akteure nur das Ziel sein!
Bleibt nur zu hoffen, dass Nichts in Vergessenheit gerät, dass man an der geschichte dran bleibt und nicht glaubt, jetzt wäre alles gut!
Mollath hat zur Zeit ja nichts vom Staat zu erwarten - außer eine Beantragung von H4......
Also kann nur eine vollständige Rehabilitation und hoffentlich dann im weiteren Verlauf auch Ermittlungsverfahren und die Bestrafung der Akteure nur das Ziel sein!
Steffi
Hier die Pressemitteilung des OLG Nürnberg
Oberlandesgericht Nürnberg
06. August 2013 - Pressemitteilung 12/13 korrigierte Version
Oberlandesgericht Nürnberg ordnet in der Sache Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat heute die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath beschlossen. Als Konsequenz dieser Entscheidung hat der Vorsitzende des Senats verfügt, dass Herr Mollath unverzüglich aus der Unterbringung zu entlassen ist.
Die Entscheidung des Senats
Mit seinem heutigen Beschluss hob der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli 2013 auf, mit der die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen worden waren. Gleichzeitig ordnete der Senat die Erneuerung der Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren zur Durchführung der neuen Hauptverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.
Der Senat stützt seine Entscheidung auf § 359 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO). Danach ist die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zulässig, wenn eine in der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten vorgebrachte Urkunde "unecht" ist. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn sie auf einen Aussteller hinweist, von dem die Erklärung tatsächlich nicht stammt.
Als solche im juristischen Sinne "unechte Urkunde" wertet der Senat ein ärztliches Attest vom 3. Juni 2002. Dieses Attest wurde zwar von einem approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der zudem die zugrunde liegende Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Das Attest selbst nennt aber nur den Namen der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck entstand, diese gebe ihre eigenen Feststellungen wieder. Durch übermäßige Vergrößerung der Urkunde könne zwar festgestellt werden, dass der Unterschrift ein Vertretungshinweis ("i.V.") beigefügt war. Auf dem Attest in Originalgröße sei dieser Zusatz aber weder für den Senat noch soweit ersichtlich für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.
Zwar ist es in verschiedenen Rechtsbereichen zulässig, dass der Vertreter eine von ihm ausgestellte Urkunde sogar mit dem Namen des Vertretenen unterschreibt, wenn dieser damit einverstanden ist. Dann muss nicht einmal auf die Vertretung hingewiesen werden. Anders sei dies so der Senat , wo nicht geschäftliche Erklärungen abgegeben werden, sondern jemand seine höchstpersönlichen Wahrnehmungen wiedergibt. Bei solchen Erklärungen könne es keine zulässige Stellvertretung geben. So liege der Fall hier. Das Attest sei daher im Sinne des § 359 Nr. 1 StPO "unecht".
Wegen der Bedeutung des Attests für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sei eine Auswirkung dieses Umstandes auf die Ausgangsentscheidung nicht auszuschließen.
Da schon dieser Wiederaufnahmegrund durchgreift, kam es auf andere in den Wiederaufnahmeanträgen genannte Gesichtspunkte nicht mehr an.
Der bisherige Verfahrensverlauf
Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde Herr Mollath, dem u.a. gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung mit Körperverletzung und Sachbeschädigungen zur Last gelegen hatten, zwar wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen. Jedoch ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil es ihn gestützt auf ein Sachverständigengutachten aufgrund einer psychischen Erkrankung für gefährlich hielt.
Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil war damit rechtskräftig und wurde zuletzt im Bezirkskrankenhaus Bayreuth vollstreckt.
Im Februar bzw. März 2013 beantragten ein neuer Verteidiger des Untergebrachten und die Staatsanwaltschaft Regensburg bei dem hierfür zuständigen Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine zweite Verteidigerin schloss sich diesen Anträgen im Juli 2013 an.
Mit Beschluss vom 24. Juli 2013 wurden die Wiederaufnahmeanträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft von der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg als unzulässig verworfen. Hiergegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger Beschwerde ein.
Die Rechtsfolgen
Mit der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Rechtskraft des Urteils aus dem Jahr 2006 entfallen und damit auch die Grundlage der Vollstreckung. Infolgedessen war der Untergebrachte unverzüglich zu entlassen.
Im Rahmen der erneuerten Hauptverhandlung wird nunmehr eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg neu über die damaligen Anklagevorwürfe zu entscheiden haben. Sollten sich diese bestätigen, wäre auch zu prüfen, ob die seinerzeit angenommene Gefährlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung tatsächlich besteht.
(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6.8.2013, 1 Ws 354/13 WA)
§ 359 Nr. 1 StPO im Wortlaut:
"Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. "
Dr. Michael Hammer
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/04049/index.php
Deborah
OMG
Ganz Deutschland atmet auf: M ist frei!! ... und es wird Geschichte geschrieben werden.
Party in Neuruppin: "Vielen Dank", sagt der Befreite
und langsam nähert sich dem Freien eine Doku-Filmerin ::::ich möchte ihre Story filmen::::
(diese Zeichen:::: bedeuten "er/sie denkt" - geklaut von Tom Wolfe in Back To Blood)
Sie denkt also: Endlich am Ziel, DAS gibt einen Film!!!
M schaut sie an, zwirbelt an seinem Schnauz und.... sie fällt um, sie ist hin und weg
:::::ein Mann... so ein Mann so ein Mann, zieht mich unwahrscheinlich an:::::
Der wär ja noch besser als der Jurist, die Infos dieses Typen sind GOLD WERT. Der Fall Sinje&ihreStaatsanwälte ist eh Fertig, Schluss, Aus, Amen.
"Was darf ich ihnen zu trinken holen", fragt sie und zupft an ihrem Minirock."
Der Freie sagt laut und deutlich: *
*Fortsetzung folgt
Party in Neuruppin: "Vielen Dank", sagt der Befreite
und langsam nähert sich dem Freien eine Doku-Filmerin ::::ich möchte ihre Story filmen::::
(diese Zeichen:::: bedeuten "er/sie denkt" - geklaut von Tom Wolfe in Back To Blood)
Sie denkt also: Endlich am Ziel, DAS gibt einen Film!!!
M schaut sie an, zwirbelt an seinem Schnauz und.... sie fällt um, sie ist hin und weg
:::::ein Mann... so ein Mann so ein Mann, zieht mich unwahrscheinlich an:::::
Der wär ja noch besser als der Jurist, die Infos dieses Typen sind GOLD WERT. Der Fall Sinje&ihreStaatsanwälte ist eh Fertig, Schluss, Aus, Amen.
"Was darf ich ihnen zu trinken holen", fragt sie und zupft an ihrem Minirock."
Der Freie sagt laut und deutlich: *
*Fortsetzung folgt
Hexe- Gast
Dr. Strate
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-08-06.pdf
Heute, um 11.10 Uhr, erhielt ich einen Anruf von Herrn Dr. Wankel, dem Vorsitzenden des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg..
Da es um Freiheitsrechte gehe, habe sein Senat den Eingang der Beschwerdebegründungen nicht mehr abgewartet und angesichts der Eindeutigkeit der Sachlage die Wiederaufnahme in dem Verfahren zugunsten Gustl Mollaths angeordnet.
Die Sache wurde an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg zurück-verwiesen.
Die Freilassungsanordnung habe er soeben unterzeichnet.
Mollath wurde sogleich von mir unterrichtet. Das sei "eine große Freude", sagte er.
Erklärung der Verteidigung zur Anordnung der Wiederaufnahme
Steffi
Donnerwetter!!!!
M sagte laut und deutlich einen jener Sätze, die er in all den Jahren geübt hatte. Wie zum Beispiel:
[b style="font-size: 13px;"]Es ist eine große Freude.[/b]
M wusste: mit so einem perfekten Satz kann mir keiner was Schräges unterstellen, wie es dieser Neutral ständig tut.
Aber der Satz, den er gerade der Doku-Filmerin als Antwort gab, verhallte leider ungehört, da sich von hinten ein superschlauer Sonnenschein+8+ wie der Blitz näherte, sich vor M hinpflanzte und laut brüllte:
„Juhuuuuuuuuuuu er ist frei !! Da ist er ja!!! Hab ich’s nicht immer gewusst??? Ich hab’s dem Neutral aber gegeben, hahaha, Neutral ist (ein)gesperrt und M ist frei!! ICH, ICH hab’s geschafft!!!!“
In diesem Augenblick ballte sich ein gewaltiges Unwetter über dem blühenden Garten in Neuruppin*
*Fortsetzung folgt
[b style="font-size: 13px;"]Es ist eine große Freude.[/b]
M wusste: mit so einem perfekten Satz kann mir keiner was Schräges unterstellen, wie es dieser Neutral ständig tut.
Aber der Satz, den er gerade der Doku-Filmerin als Antwort gab, verhallte leider ungehört, da sich von hinten ein superschlauer Sonnenschein+8+ wie der Blitz näherte, sich vor M hinpflanzte und laut brüllte:
„Juhuuuuuuuuuuu er ist frei !! Da ist er ja!!! Hab ich’s nicht immer gewusst??? Ich hab’s dem Neutral aber gegeben, hahaha, Neutral ist (ein)gesperrt und M ist frei!! ICH, ICH hab’s geschafft!!!!“
In diesem Augenblick ballte sich ein gewaltiges Unwetter über dem blühenden Garten in Neuruppin*
*Fortsetzung folgt
Hexe- Gast
Mal wieder den aktuellen Stand auffrischen!
Süddeutsche.de
13. Januar 2014 11:57
Fall Gustl Mollath
Verfahren gegen Ex-Frau eingestellt
Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Sie habe sich nicht strafbar gemacht. Mollath hatte ihr vorgeworfen, noch Wertgegenstände von ihm zu besitzen.......
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-verfahren-gegen-ex-frau-eingestellt-1.1861562Augsburger Allgemeine
19. Dezember 2013 16:41 Uhr
GUSTL MOLLATH
Neues Verfahren: Mollath-Prozess beginnt im Juli
Jahrelang saß er gegen seinen Willen in der Psychiatrie: Nun wird der Prozess gegen den Nürnberger Gustl Mollath neu aufgerollt. Das Wiederaufnahmeverfahren beginnt am 7. Juli…..
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Neues-Verfahren-Mollath-Prozess-beginnt-im-Juli-id28170127.html
Und weil ich schon mal dabei bin,...
...ach,... was ist die Welt so herrlich klein……cool
Abendzeitung München
13.01.2014 07:00 Uhr
Kunstfund
Gurlitts Betreuer war der Anwalt von Gustl Mollath!
Thomas Gautier,
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.kunstfund-gurlitt-er-hat-den-betreuer-von-gustl-mollath.93038d85-0a7b-4b87-848f-075cf9a4cc1a.html
Deborah
Gurlitts Betreuer war der Anwalt von Gustl Mollath...
... und wo ist das Problem?
Der Arbeitsrechtler vertritt um 10 den Arbeitnehmer, um 10:30 einen Arbeitgeber und um 11 einen Betriebsrat. Und um 19 Uhr ist er Vorstand einer (FDP-nahen) liberalen Wirtschaftsvereinigung. Wenn die Kohle stimmt, dann vertritt er jeden, vorausgesetzt, es der Fall fällt in ein von ihm bearbeitetes Rechtsgebiet. Das ist so! Darum ist der Anwalt "die Hure des Rechts - für Geld vertritt er alles und jeden." Und wenn Gurlitt seine Sachen geordnet hatte, dann war dort - ohne großen Aufwand - gutes Geld zu verdienen. Also: wo ist das Problem?
Der Arbeitsrechtler vertritt um 10 den Arbeitnehmer, um 10:30 einen Arbeitgeber und um 11 einen Betriebsrat. Und um 19 Uhr ist er Vorstand einer (FDP-nahen) liberalen Wirtschaftsvereinigung. Wenn die Kohle stimmt, dann vertritt er jeden, vorausgesetzt, es der Fall fällt in ein von ihm bearbeitetes Rechtsgebiet. Das ist so! Darum ist der Anwalt "die Hure des Rechts - für Geld vertritt er alles und jeden." Und wenn Gurlitt seine Sachen geordnet hatte, dann war dort - ohne großen Aufwand - gutes Geld zu verdienen. Also: wo ist das Problem?
al.Fez- Gast
al.Fez
al.Fez schrieb:... und wo ist das Problem?
Es gibt damit doch kein Problem!
Oder bedeutet die fettgedruckte Überschrift genau das? Wohl kaum.
Na ja, "Hure des Rechts" ? so weit muß man nun nicht unbedingt gehen - solange man hoffen darf (?), dass der gute RA auf allen, von ihm vertretenen Rechtsgebieten ein Profi ist, seinen Job gut macht ( er also auch das Geld wert ist)....und wenn man überlegt, dass ein RA im Grunde genommen ein Dienstleister ist, wünscht man einfach nur, dass er sich nicht daran festhält, dass Deutschland von Natur aus eine "Servicewüste" ist und man aus Gründen des Zeitgeistes ein angepasstes" Würmchen" ist - aber o.k. auch das tut dem Geldbeutel des RA nicht weh...irgendwie muß er ja überleben.al.Fez schrieb:Darum ist der Anwalt "die Hure des Rechts - für Geld vertritt er alles und jeden." Und wenn Gurlitt seine Sachen geordnet hatte, dann war dort - ohne großen Aufwand - gutes Geld zu verdienen. Also: wo ist das Problem?
Steffi
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