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§ Rechtsprechung

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§ Rechtsprechung  Empty § Rechtsprechung

Beitrag  Conoscenza Mo 24 Sep 2012, 23:37

Entscheidung:

Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.
Nach der Form der Entscheidung unterscheidet man Urteile, Beschlüsse und Verfügungen. Welche Form vorgeschrieben ist, ergibt sich aus den einzelnen Verfahrensordnungen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_(Gericht)

Urteil:

Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand. Das Urteil wird zunächst mündlich verkündet, die nachfolgende umfassende Begründung wird schriftlich verfasst und mit Unterschriften der am Verfahren beteiligten Richter versehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_(Recht)

Beschluss:

Ein Beschluss ist eine Form, in der die Entscheidung eines einzelnen Richters, eines aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörpers oder eines Rechtspflegers ergehen kann. Andere Formen der gerichtlichen Entscheidung sind das Urteil und die Verfügung.
In welcher Form zu entscheiden ist, regelt die jeweilige Verfahrensordnung. Im Zivilprozess werden Beschlüsse in der Regel dann erlassen, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein nach Lage der Akten ergehen kann oder nach freigestellter mündlicher Verhandlung. Beschlüsse entscheiden häufig nur über einzelne Verfahrensfragen, während für Entscheidungen, die über den Klageantrag ganz oder teilweise abschließend entscheiden, in der Regel die Urteilsform vorgeschrieben ist. Es gibt aber auch verfahrensabschließende Beschlüsse.
Beschlüsse und Urteile unterscheiden sich auch in der Art und Möglichkeit ihrer Bekämpfung durch Rechtsmittel. So kann gegen Beschlüsse die (sofortige) Beschwerde, gegen Urteile dagegen die Berufung (Entscheidungen der Amts- oder Landgerichte) bzw. die Revision (Entscheidungen der Oberlandesgerichte) eingelegt werden.
In manchen Verfahrensarten wird generell durch Beschluss entschieden, so insbesondere in der freiwillige Gerichtsbarkeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_(Gericht)

Verfügung:

Die Verfügung ist im Recht allgemein eine anordnende Bestimmung. Der Begriff ist in allen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung je nach Gebiet aber unterschiedlich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verf%C3%BCgung

Entscheidungen in vereinfachten Verfahren (Deutschland)

Besondere Formen gerichtlicher Entscheidungen sind im deutschen Zivilprozess der Mahnbescheid (§ 692 ZPO) und der Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO), im deutschen Strafprozess der Strafbefehl (§ 407 StPO). Sie werden ohne mündliche Verhandlung (Hauptverhandlung) erlassen. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen in einem vereinfachten Verfahren. Vollstreckungsbescheid und Strafbefehl werden rechtskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_(Gericht)






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§ Rechtsprechung  Empty Re: § Rechtsprechung

Beitrag  Aki Di 02 Okt 2012, 06:29

Recht haben bedeutet nicht, es auch zu bekommen

Wohl hat das auch der "Alte Fritz" schon erkannt.

Friedrich II., auch Friedrich der Große oder der Alte Fritz genannt (* 24. Januar 1712 in Berlin ; † 17. August 1786 in Potsdam) zum Müller-Arnold-Fall. .......

„Wo die Justiz-Collegia nicht mit der Justiz ohne alles Ansehen der Person und des Standes gerade durch gehen, sondern die natürliche Billigkeit bei Seite setzen, so sollen sie es mit Sr.K.M. zu thun kriegen. Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung.“ .......

http://de.wikipedia.org/wiki/Müller-Arnold-Fall
Aki
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§ Rechtsprechung  Empty Re: § Rechtsprechung

Beitrag  Deborah Mi 10 Okt 2012, 05:21

Auch wenn es nur sehr schwer zu verstehen ist,....aber man wird es akzeptieren müssen.

Frankfurter Allgemeine

Revision Hessens abgelehnt
Kindsmörder Gäfgen erhält 3000 Euro Schadenersatz


10.10.2012
Der Kindsmörder Magnus Gäfgen muss mit 3000 Euro entschädigt werden. Das Frankfurter Oberlandesgericht wies eine Beschwerde Hessens gegen das Urteil zurück. Die Polizei hatte Gäfgen Folter angedroht……..

…….Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies die Beschwerde des Landes gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Mittwoch zurück. Eine Revision ließ der Zivilsenat nicht zu. Damit gibt es in der Sache keine Rechtsmittel mehr. Das Verfahren vor dem OLG war nach den Worten von Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer das letzte Verfahren seines Mandanten, der sich seit einem Jahrzehnt durch die Instanzen geklagt hat………..

(Hervorhebung v. Deborah)
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/revision-hessens-abgelehnt-kindsmoerder-gaefgen-erhaelt-3000-euro-schadenersatz-11921017.html
Deborah
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§ Rechtsprechung  Empty Beschluss des Bundesfinanzhofes zur Erbschaftssteuer

Beitrag  Deborah Fr 12 Okt 2012, 07:02

Selbstverständlich hat der Bundesfinanzhof „beschlossen“ und nicht „geurteilt“, wie es in dem Artikel gleich im ersten Satz steht.

ZEIT ONLINE

Steuergerechtigkeit Richter zerlegen die Erbschaftsteuer

Von Marlies Uken
10.10.2012 - 19:35 Uhr

Der Bundesfinanzhof hat geurteilt: Karlsruhe soll prüfen, ob die Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist. Das könnte in einer Blamage für die Politik enden.

…...Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erbschaftsteuer an diesem Mittwoch als komplett verfassungswidrig eingestuft. Die Richter wollen die Steuer nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. In ihrem Urteil finden sie klare Worte: Die Regelungen im Gesetzbuch würden "zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung" führen......

……Das Urteil bedeutet für die Bundesregierung eine ziemliche Blamage. Immerhin muss das Erbschaftsteuergesetz nun schon zum zweiten Mal vor das Bundesverfassungsgericht. Bereits 2006 hatte Deutschlands höchstes Gericht die Steuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie Immobilien und Betriebsvermögen zu niedrig bewertet hätte……

……Auch von anderer Seite droht der Bundesregierung Ungemach. Die EU-Kommission hatte vor wenigen Tagen angekündigt, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Erbschaftsteuer zu verklagen. Grund: Die Regierung gewähre unterschiedliche Freibeträge für Erben, je nachdem, ob sie im Inland oder im Ausland leben……

http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-10/erbschaftsteuer-bundesfinanzhof/komplettansicht



Siehe auch
BUNDESFINANZHOF (Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle)
Pressemitteilung Nr. 69/12 vom 10.10.2012
Entscheidung des II.Senats vom27.9.2012 –II R 9/11
Beschluss vom 5.10.2011, II R 9/11
Deborah
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